Förderinformation
Umwelt- und Klimaschutzförderung der
KfW
2009
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
(Programm-Nr.
237, 238, 247, 248)
Antragstellerkreis:
Private
und gewerbliche Unternehmen, Freiberufler
Verwendungszwecke:
„Allgemeine
Umweltschutzmaßnahmen“ (Programmteil A) u.a. Maßnahmen in den Bereichen
Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft und Luftreinhaltung, effiziente
Energieerzeugung und effiziente Energieverwendung großer Unternehmen. Zusätzliche
„Förderschwerpunkte“: Errichtung bzw. Ausbau von Logistikzentren,
Ansiedlung in Güterverkehrszentren und Anschaffung emissionsarmer und
flussverträglicher Binnenschiffe.
„Energieeffizienzmaßnahmen
im Rahmen des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU““ Programmteil
B) u.a. Maßnahmen in den Bereichen Haus- und Energietechnik,
Kreditbetrag:
„Allgemeine
Umweltschutzmaßnahmen“ (Programmteil A): i.d.R. 2 Mio. EUR
„Energieeffizienzmaßnahmen
KMU“ (Programmteil B): max. 10 Mio. EUR
Finanzierungsanteil:
bis
zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Laufzeit:
bis
zu 5 Jahre und höchstens 1 Jahr tilgungsfrei,
bis
zu 10 Jahre und höchstens 2 Jahre tilgungsfrei,
bis
zu 20 Jahre und höchstens 3 Jahre tilgungsfrei
Auszahlung:
100
%
Bereitstellungsprovision:
0,25
% p.M.
Zinskonditionen:
Für
kleine Unternehmen gibt es in beiden Programmteilen einen zusätzlich vergünstigten
Zinssatz.
KfW-Programm Erneuerbare Energien
(Programm-Nr.
270, 271, 272, 281, 282)
Antragstellerkreis:
Programmteil
„Standard“: private gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, natürliche
Personen und gemeinnützige Antragsteller, die wirtschaftlich tätig sind,
Unternehmen an denen Kommunen beteiligt sind
Programmteil
„Premium“: kleine und mittlere Unternehmen, in bes. Fällen große
Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, natürliche Personen und gemeinnützige
Antragsteller, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom
ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen
Verwendungszwecke:
Programmteil
„Standard“: Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw.
Strom und Wärme, wie z.B. mit Photovoltaik, Windkraft, Biogas/Biomasse oder
Geothermie. Die „Standard“-Förderung steht auch für Vorhaben außerhalb
Deutschlands zur Verfügung.
Programmteil
„Premium“: Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt,
u. a. Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, große Solarkollektoranlagen,
Wärmenetze, große Wärmespeicher und Anlagen zur Nutzung von
Tiefengeothermie.
Kreditbetrag:
Programmteil
„Standard“: max. 10 Mio. EUR
Programmteil
„Premium“: i.d.R. 10 Mio. EUR
Finanzierungsanteil:
bis
zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne MwSt.)
Laufzeit:
bis
zu 5 Jahre und höchstens 1 Jahr tilgungsfrei,
bis
zu 10 Jahre und höchstens 2 Jahre tilgungsfrei,
bis
zu 20 Jahre und höchstens 3 Jahre tilgungsfrei
Auszahlung:
96
%
Bereitstellungsprovision:
0,25
% p.M.
Zinskonditionen:
Im Programmteil „Premium“ werden zusätzlich zu den zinsgünstigen Darlehen Tilgungszuschüsse gewährt. Darüber hinaus gibt es für kleine Unternehmen in diesem Programmteil einen zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
Nähere
Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de
Peter
Daub
Referent
Förderpolitik
KfW
Bankengruppe
KSd
Förderpolitik
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Frankfurt am Main
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